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Vorteile für Auftraggeber

Ihre Aufträge an uns sind durch den Gesetzgeber begünstigt.

Jedes Unternehmen ab einer Größe von 20 Mitarbeiter/innen ist verpflichtet, mindestens 5% der Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Wer dies nicht ermöglichen kann, muss die gesetzlich vorgeschriebene Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabe entrichten.
Soweit Sie als Auftraggeber zur Zahlung der Ausgleichsabgabe verpflichtet sind, können Sie bis zu 50 % unserer Arbeitsleistung auf Ihre Ausgleichsabgabe anrechnen (§ 140 SGB IX).

Das ist aber nur eines der Argumente, die für uns sprechen.
Termintreue, Zuverlässigkeit, hohe Qualität  und große Flexibilität sind unser Markenzeichen.

Vielleicht…

…benötigen Sie Unterstützung bei der Erledigung von zeitraubenden Routinearbeiten?

…haben Sie einen Kleinauftrag, Einzelauftrag oder Großauftrag zu vergeben?

…müssen Ihre Kataloge, Prospektmaterial, Werbebriefe, Messeeinladungen etc. schnell und kostengünstig versandt werden?

…planen Sie eine Veranstaltung und benötigen Unterstützung durch einen Caterer oder Sie möchten Ihren Mitarbeitern eine Frühstücks- oder Mittagsverpflegung anbieten?

Die my.worX gemeinnützige GmbH ist zertifiziert nach DIN EN ISO 9001:2015 und SGB III/AZAV

Ansprechpartnerin

 

Ursula Seipold

Ursula Seipold

Werkstattleitung
0551 384455-10
ursula.seipold@myworx.eu

Die my.worX gGmbH in Göttingen – Berufsbildung und Arbeitsplätze für Menschen mit seelischer Behinderung