Frage-Antwort

Es werden bei my.worX 150 Plätze zur beruflichen Rehabilitation und zur Teilhabe am Arbeitsleben angeboten.

my.worX bietet eine regelmäßige Tagesstruktur mit sinnvollen Tätigkeiten für Menschen, für die eine Erwerbstätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt aufgrund ihrer gesundheitlichen Beeinträchtigungen derzeit nicht infrage kommt.

  • Menschen, die psychisch, seelisch oder neurologisch chronisch erkrankt sind
  • und /oder psychisch beeinträchtigte Menschen, die bereits Erwerbsminderungsrente beziehen
  • Eine geeignete Tagesstruktur
  • Gesundheitliche Stabilisierung
  • Teilhabe an Bildung, Arbeit und sozialen Kontakten
  • Neues entdecken und ausprobieren
  • Einen ausgewogenen gesunden Umgang mit Bildung und Arbeit als „Teil des Lebens“
  • Als erstes werden Interessierten bei einem unverbindlichen Informationstermin in einer Kleingruppe Fragen beantwortet und eine Hausführung angeboten.
  • Das Treffen findet bei my.worX statt. Wann: 1x im Monat – immer am letzten Montag des Monats (außer Dezember)
  • Bitte für den Infotermin anmelden: Telefon 0551-384455-0 oder E-Mail kontakt@myworx.eu
  • Treffpunkt für den Infotermin: Groner Landstraße 23/25, Eingang: „Verwaltung/begleitender Dienst“ von my.worX
  • Direkt nach diesem Infotermin gibt es vor Ort die Möglichkeit, ein persönliches Aufnahmevorgespräch zu vereinbaren, in dem eigene Fragen geklärt werden können.

Es werden bei my.worX fünf Abteilungen an vier zentralen Standorten in Göttingen angeboten. Diese heißen „Catering“, „digital media“ „müsli-company“, „Montage-Fahrradwerkstatt“, „Logistik“ und „InteX / Jobcoaching“. Innerhalb dieser Bereiche werden unterschiedliche Tätigkeiten ausgeübt.

  • Büro- und Verwaltungstätigkeiten
  • Digitalisierungsarbeiten
  • Lager- und Logistiktätigkeiten
  • Zweiradmechanik, Wartung und Reparaturen
  • Anfertigung von Kleinmontagen
  • Konfektionierungsarbeiten
  • Hauswirtschaftliche Tätigkeiten
  • Zubereitung von Kalt- und Warmspeisen
  • Gastgewerbe
  • Einzelhandels- und Verkaufstätigkeiten
Reha-Phase 1
Ein bis drei Monate „Probezeit“ im sogenannten Eingangsverfahren: In einer Kleingruppe von Neu-Startenden findet eine gemeinsame Erstorientierung und Arbeitsdiagnostik statt. Zum Kennenlernen der ganzen Einrichtung werden anschließend Hospitationstage in allen Abteilungen ermöglicht.
Reha-Phase 2
Der sogenannte Berufsbildungsbereich läuft über ein bis zwei Jahre. Die berufliche Qualifizierung wird in einer der sechs oben genannten Abteilungen innerhalb eines Berufsfeldes nach Ausbildungsrahmenplan angeboten. Es finden regelmäßig Berufsschule, ein freiwilliges Kursprogramm am Nachmittag, Bildungstage sowie Praktika statt.
Reha-Phase 3
Bei Eignung und Interesse besteht die Möglichkeit einer Beschäftigung im Arbeitsbereich bei my.worX bis zur Altersrente. Dafür wird ein Werkstattvertrag geschlossen. Das Angebot der Teilnahme am freiwilligen Kursprogramm, an den Praktika und Übergängen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt bleibt weiterhin bestehen.

Eine Aufnahme muss durch eine zuständige Behörde, den sogenannten Leistungsträger, bewilligt werden. Dies geschieht nur auf schriftlichen Antrag:

  • Für die Reha-Phasen 1 und 2 sind in der Regel die Leistungsträger Agentur für Arbeit oder die Deutsche Rentenversicherung zuständig. Dort muss vorab ein Antrag auf „Teilhabe am Arbeitsleben = berufliche Rehabilitation“ innerhalb einer WfbM (= Werkstatt für behinderte Menschen) gestellt werden.
  • Ab der Reha-Phase 3 ist der Leistungsträger der Sozialhilfeträger der Eingliederungshilfe zuständig. Dort muss vorab ein Antrag auf „Leistungen im Arbeitsbereich einer WfbM“ gestellt werden.

In der Reha-Phase 1 und 2
my.worX übernimmt die Fahrtkosten, Mittagsverpflegung, Arbeitsausstattung, Gesundheitszeugnis sowie die begleitenden Kursangebote. Vom Leistungsträger wird ein monatliches Ausbildungsgeld oder Übergangsgeld gezahlt.

In der Reha-Phase 3
Über my.worX wird finanziert: ein monatliches Entgelt und Arbeitsförderungsgeld, Fahrtkostenerstattung, Arbeitsausstattung, Gesundheitszeugnis, Sozialversicherungsbeiträge sowie begleitende Kursangebote. Vom Leistungsträger werden bei Erfüllung der Voraussetzung die Mittagsverpflegung und die existenzsichernden Leistungen übernommen.

  • Teilnahmezeiten: Montag – Donnerstag 8:00-15:30 Uhr, Freitag 8:00-14:00 Uhr
  • je ½ Stunde Frühstücks- und Mittagspause; weitere Pausen bei Bedarf
  • Urlaubsanspruch: 30 Tage im Jahr, bei Schwerbehinderung fünf Tage zusätzlich
  • Die Fachkräfte und Betreuungskräfte in den Fachabteilungen
  • Die Sozialpädagogen und Sozialpädagoginnen und Jobcoaches im Sozialdienst
  • Die Verwaltungskräfte im Front- und Backoffice
  • Der Werkstattrat und die Frauenbeauftragte als Vertretung für die Rehabilitanden und Rehabilitandinnen
  • Die Werkstattleitung und Geschäftsführung

Ein Wechsel ist grundsätzlich möglich und wird über die Sozialdienste mitorganisiert. Es empfiehlt sich, vorab ein Praktikum bei my.worX zu machen, um alles kennen zu lernen.