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Vorteile für Auftraggeber

Ihre Aufträge an uns sind durch den Gesetzgeber begünstigt.

Jedes Unternehmen ab einer Größe von 20 Mitarbeitenden ist gesetzlich verpflichtet, mindestens 5% der Arbeitsplätze mit schwerbehinderten oder anderen anrechnungsfähigen Menschen zu besetzen. Erfüllen sie diesen Prozentanteil nicht, zahlen sie eine sogenannte Ausgleichsabgabe nach § 160 SGB IX. Die Höhe der Abgabe ist je nach Erfüllungsquote gestaffelt und rangiert pro Pflichtarbeitsplatz monatlich von 140,00 – 720,00 EUR. Soweit Sie als Auftraggeber zur Zahlung oder Teilzahlung verpflichtet sind, können Sie Ihre Quote verbessern, indem Sie my.worX als Dienstleister beauftragen.
Bis zu 50 % unserer Arbeitsleistung ist auf Ihre Ausgleichsabgabe anrechnbar.

Das ist aber nur eines der Argumente, die für uns sprechen.
Termintreue, Zuverlässigkeit, hohe Qualität  und große Flexibilität sind unser Markenzeichen.

Vielleicht…

…benötigen Sie Unterstützung bei der Erledigung von zeitraubenden Routinearbeiten?

…haben Sie einen Kleinauftrag, Einzelauftrag oder Großauftrag zu vergeben?

…müssen Ihre Kataloge, Prospektmaterial, Werbebriefe, Messeeinladungen etc. schnell und kostengünstig versandt werden?

…planen Sie eine Veranstaltung und benötigen Unterstützung durch einen Caterer oder Sie möchten Ihren Mitarbeitern eine Frühstücks- oder Mittagsverpflegung anbieten?

Die my.worX gemeinnützige GmbH ist zertifiziert nach DIN EN ISO 9001:2015 und SGB III/AZAV

Ursula Seipold

Ursula Seipold

Werkstattleitung
0551 384455-10
ursula.seipold@myworx.eu

Die my.worX gGmbH in Göttingen – Berufsbildung und Arbeitsplätze für Menschen mit seelischer Behinderung